Ihre Anwälte im deutschen und türkischen Recht
Cevik.Ciftci Partner

ÇEVİK.ÇİFTÇİ PARTNER RECHTSANWÄLTE AVUKATLAR

HAMBURG . IZMIR . DENIZLI

Die Cevik.Ciftci Partnerschaft steht für kompetente juristische Beratung im deutschen und türkischen Recht und vertritt Ihre Interessen landesweit vor deutschen und türkischen Gerichten, Schiedsgerichten und öffentlichen Ämtern.

Sie erhalten eine ausführliche Rechtsberatung zu Ihrem speziellen Anliegen in den Schwerpunktgebieten Erbrecht, Immobilienrecht, Handelsrecht und Familienrecht. Zudem vertreten wir sie nach einem Verkehrsunfall in der Türkei und auch nach einer misslungenen Schönheitsoperation im türkischen Arzthaftungsrecht.

Eine individuelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit ist dabei für uns von besonderem Wert, damit wir Ihre Interessen immer im Blick haben. Gerne nehmen wir jetzt Ihren Anruf in Deutsch oder Türkisch entgegen.  

Avukat Cevik

GESCHÄFTS­ZEITEN UND VERKEHRS­ANBINDUNG

Unsere Kanzlei in Hamburg ist verkehrsgünstig in der Ferdinandstraße gelegen. Mit den öffentlichen Verkehrs­mitteln erreichen Sie uns über die nahe gelegene Haltestelle „Kunsthalle“ mit der Buslinie 112 sowie mit den U-Bahn-Linien U1 und U3 von der Haltestelle „Haupt­bahnhof Süd“. Der Haupt­bahnhof Hamburg ist ebenfalls nur wenige Minuten zu Fuß entfernt. 

SPEZIALISTEN FÜR DEUTSCH-TÜRKISCHES RECHT

Willkommen bei der Cevik.Ciftci Partner im Herzen von Hamburg. Auch im Jahr 2020 bieten wir Ihnen eine kompetente juristische Beratung im deutschen und türkischen Recht. Als Spezialisten im türkischen Recht bieten wir Ihnen selbstverständlich eine Beratung und Interessenwahrnehmung in türkischer Sprache an. Unsere Tätigkeitsschwerpunkte bilden hierbei das Erbrecht- und Immobilienrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Verkehrsrecht und Familienrecht. Eine stets individuelle und vertrauensvolle Zusammenarbeit, bei der wir Ihre wirtschaftlichen Interessen maximal berücksichtigen, bildet das Fundament unseres gemeinsamen Erfolges. Dabei vertreten wir Ihre rechtlichen Ansprüche sowohl gerichtlich als auch außergerichtlich, mit dem vorrangigen Ziel, immer eine einvernehmliche Lösung ohne Gerichtsverhandlung zu erreichen. Denn das spart viel Zeit sowie Kosten und schont insbesondere die Nerven. Jedoch, bei einer unvermeidbaren gerichtlichen Auseinandersetzung können Sie auf das juristische und taktische Geschick unserer Anwälte Herrn Avukat TR Süleyman Cevik und Herrn Rechtsanwalt / Avukat TR Muhammed Ciftci fest bauen. Wir verfügen über einen großen Erfahrungsschatz aus Verhandlungen vor den deutschen Amts-, Land- und Oberlandesgerichten sowie auch vor türkischen Gerichten und Behörden.

UNSERE LEISTUNGEN UND KOMPETENZEN AUF EINEN BLICK

Im nationalen und internationalen Handels- und Gesellschaftsrecht setzen wir uns vor allem dafür ein:

KOMPETENTE VERTRETUNG IN ALLEN RECHTS­ANGELEGEN­HEITEN

Profitieren Sie von unseren reichhaltigen Erfahrungen und einer klaren Spezialisierung auf die übergreifenden Rechtsgebiete des Wirtschafts-, Handels-, Vertrags- und Gesellschaftsrechts sowie Familienrecht, Erbrecht, Verkehrsrecht und Sozialrecht. 

Wenn auch Sie als Ratsuchender höchsten Wert auf eine unbedingte Durchsetzung Ihrer Interessen legen, dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir kümmern uns konsequent um die optimalen Rahmenbedingungen Ihrer Belange, damit Ihr Erfolg stets gewährleistet ist, egal, ob Sie Ansprüche einfordern oder abwehren müssen. Ob als Berater, Jurist, Prozessanwalt, Verteidiger, Wirtschaftsexperte, Mediator oder Dolmetscher: Bei uns erhalten Sie einen ganzheitlichen Rechtsschutz für Sie und Ihr Unternehmen. 

ALLE SPEZIELLEN RECHTS­GEBIETE AUF EINEN BLICK

LEISTUNGEN IM TÜRKISCHEN RECHT

Wir sind mit zwei Standorten in Denizli und Izmir in der Türkei vertreten. Herr Avukat TR (Anwalt Türkei) Süleyman Cevik und Rechtsanwalt / Avukat Muhammed Ciftci sind als Rechtsanwälte in der Türkei zugelassen. Dadurch können Sie Kosten eines Korrespondenz¬anwaltes vermeiden. Auf Wunsch werden wir auch als Korrespondenzanwälte tätig und unterstützen Ihren deutschen Rechtsanwalt als Rechtsanwälte in der Türkei. 

Ein hervorragendes Netzwerk aus kooperierenden Rechtsanwälten, Steuerberatern und Buchprüfern, Sachverständigen sowie besonderen Beziehungen zur türkischen Administration ermöglichen uns, Sie als unsere Mandanten im gesamten Land zu betreuen. Für Ihre Türkeiangelegenheiten können Sie uns jederzeit in Hamburg konsultieren. Durch die Beauftragung unserer Kanzlei haben Sie die Vorteile einer kompetenten Vertretung ohne aufwendige Anwaltssuche vor Ort, kurzer Kommunikationswege ohne Sprachbarrieren, fortlaufender Informationen über den Verfahrensstand durch den persönlichen Ansprechpartner vor Ort und einer transparenten Vergütungsregelung. 

Familienrecht

  • Scheidung in der Türkei
  • Scheidungsanerkennung
  • Güterauseinandersetzung Türkei
  • Unterhalt und Sorgerecht Türkei 
Sozialrecht und Rentenrecht in der Türkei
  • Rentenantrag Türkei
  • Erwerbsminderungsrente Türkei
  • Nachentrichtung von Beiträgen in der Türkei
  • Krankenversicherung Türkei / Deutschland
Zwangsvollstreckung in der Türkei
  • Vermögensermittlung Türkei
  • Pfändung Türkei
Strafrecht
Erbrecht
  • Erbschein Türkei
  • Erbauseinandersetzung Türkei
  • Nachlassermittlung Türkei
  • Erbübertragung Türkei
Verkehrsrecht in der Türkei
  • Verkehrsunfall Türkei
  • Schadenersatz Türkei
  • Schadensabwicklung Türkei
  • Unfallgutachten Türkei
Unternehmensberatung in der Türkei
  • Consulting Türkei
  • Steuerberatung Türkei
  • Geschäftsabwicklung Türkei
Beratung bei Investitionen in der Türkei

Grundstücks- und Immobilienrecht

  • Grundstückserwerb Türkei
  • Wertermittlung Türkei 
Handels- und Gesellschaftsrecht
  • Gründung einer Limited In der Türkei
  • Handelsregisterauszug Türkei
  • Mangelrüge Türkei
  • Forderungseinzug Inkasso Türkei
  • Vollstreckung Türkei
Anerkennung von deutschen Urteilen und anderen Titeln in der Türkei

LEISTUNGEN IM ERBRECHT

In Kürze folgen hier weiter Informationen zu unserem Tätigkeitsbereich Erbrecht.

LEISTUNGEN IM HANDELS- UND GESELLSCHAFTSRECHT

In Kürze folgen hier weiter Informationen zu unserem Tätigkeitsbereich Handels- und Gesellschaftsrecht.

AKTUELLES

Urteil des BGH im VW Diesel Abgasskandal

Volkswagen räumte im September 2015 ein, in 11 Millionen Fahrzeugen weltweit illegale Software eingesetzt zu haben. Der Bundesgerichtshof (BGH) entschied in seinem ersten Urteil im VW Diesel Abgasskandal , dass VW eine Entschädigung zahlen muss, die Kunden jedoch nicht den gesamten Kaufpreis ihres Fahrzeugs erhalten. In weiteren Verfahren wird der BGH weitere Fälle mit weiteren ungeklärten Rechtsfragen eingehender prüfen; Welche Arten von Schäden wurden beispielsweise der Natur zugefügt oder haben VW-Käufer Anspruch auf Entschädigung, wenn sie ihr Auto nach Aufdeckung des Dieselskandals gekauft haben? Zum Artikel

Externe Teilung von betrieblicher Altersvorsorge im Versorgungsausgleich

Externe Teilung von betrieblicher Altersvorsorge im Versorgungsausgleich Am 26.05.2020 hat das Bundesverfassungsgericht darüber entschieden, ob die externe Teilung einer betrieblichen Altersvorsorge im Rahmen des Versorgungsausgleich mit den Eigentumsrechten sowohl des meistens ausgleichspflichtigen Ehemannes und der meist ausgleichsberechtigten Ehefrau vereinbar sind. Denn unter bestimmten Bedingungen kann der Versorgungsträger der betrieblichen Altersvorsorge sich ohne Zustimmung der ausgleichberechtigten Person für die externe Teilung entscheiden. Die bisherige Anwendung der Regelungen zum Versorgungsausgleich führte bei der externen Teilung einer betrieblichen Altersvorsorge häufig dazu, dass die ausgleichsberechtigte Person, trotz hälftiger Teilung des Anrechtes, eine wesentlich geringere Versorgungsleistung aus der Rente erhielt, als die ausgleichsverpflichtete Person. Dies führte faktisch zu einer Benachteiligung der Frauen, da diese in den meisten Fällen geringere Anwartschaften erwerben als die Männer. Zwar hält das Bundesverfassungsgericht die Möglichkeit der externen Teilung für verfassungsgemäß. Allerdings gibt das Bundesverfassungsgericht den Familiengerichten auf, den sogenannten Ausgleichswert so anzupassen, dass die Abweichung bei der Zielversorgung im Vergleich zur Ausgangsversorgung maximal 10 % beträgt, wenn nur auf diese Weise unverhältnismäßig hohe Transferverluste vermieden werden können. (Link https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/bvg20-040.html )

AVUKAT CEVIK

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